Dynamische Tarife

Flexibel mit dem dynamischer Stromtarif „SWS-dynamic“

STÜNDLICHE SPOTPREISE AN DER BÖRSE


Verbrauchsverlauf:
Klassischer Haushalt (Werktags)


Börsenverlauf:
EPEX-Spotpreise am Beispiel 17.07.2024

Mit einem dynamischen Stromtarif profitieren Sie von den stündlichen Bewegungen an der Börse. Sie können Ihre Verbräuche in die Stunden verlagern, in denen der Preis niedrig ist.

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Fragen & Antworten

Ein dynamischer Tarif bedeutet stündlich wechselnde Strompreise. Die Beschaffung erfolgt am sogenannten Spotmarkt. Überschüssiger Strom wird zu günstigen Konditionen an der Energiebörse gehandelt.

Dieser Tarif ist ideal für Verbraucher, die Ihren Strombedarf /-kosten aktiv steuern können und wollen. In den Hauptverbrauchszeiten, in denen der Strom teurer ist, kann man sie Stromkosten senken in dem man weniger verbraucht und die Stromnutzung in die Nebenverbrauchzeiten verlagert.

Informationen über die Spotpreise sind 24 h im Voraus über die https://www.epexspot.com/en einsehbar.

Gemäß § 3 Nr. 31b EnWG ist ein „Stromliefervertrag mit dynamischen Tarifen“ im Sinne des Gesetzes ein Stromliefervertrag mit einem Letztverbraucher, in dem die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte, in Intervallen widergespiegelt werden, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes entsprechen.

Vorteile:

  • Kosteneinsparungen: Verbraucher können aktiv auf niedrige Strompreise reagieren, indem sie energieintensive Aktivitäten (z. B. Waschen, Laden eines Elektroautos) in die Zeiten mit den günstigsten Tarifen verlagern.
  • Umweltfreundlich: Da die günstigsten Tarife oft dann verfügbar sind, wenn erneuerbare Energien wie Wind und Sonne besonders viel Strom erzeugen, fördert der dynamische Tarif den Verbrauch von sauberem Strom.
  • Flexibilität: Dynamische Tarife bieten eine flexible Preisgestaltung und können besonders für Haushalte interessant sein, die ihren Stromverbrauch gut steuern können.

Nachteile:

  • Preisunsicherheit: Da die Preise stark schwanken können, besteht das Risiko, dass Strom in Spitzenzeiten deutlich teurer wird. Haushalte, die ihren Verbrauch nicht flexibel gestalten können, könnten höhere Kosten tragen.
  • Technische Voraussetzungen: Der Einbau eines Smart Meters ist notwendig, und dieser kann mit Installations- und Wartungskosten verbunden sein.
  • Planungsaufwand: Nutzer müssen sich aktiv mit ihren Stromverbrauchszeiten auseinandersetzen, um von den günstigen Preisen zu profitieren. Das kann einen höheren Aufwand und Planung erfordern.
  • Risiko von Preisspitzen: In Zeiten hoher Nachfrage oder bei geringen Stromerzeugungskapazitäten (z. B. bei Flauten oder abends im Winter) können die Preise kurzfristig stark ansteigen.

Der Abschluss eines Stromliefervertrags mit dynamischem Tarif setzt voraus, dass an der betroffenen Entnahmestelle spätestens zum Lieferbeginn ein sog. Intelligentes Messsystem (vgl. § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz) verbaut ist. Wenn noch kein intelligentes Messsystem an Ihrer Entnahmestelle vorhanden ist, können Sie dies unmittelbar bei einem Messstellenbetreiber Ihrer Wahl, auch bei Ihrem Stromversorgungsnetzbetreiber als sog. Grundzuständigen Messstellenbetreiber, oder über uns beauftragen. Welche jährlichen Kosten für Sie als Anschlussnutzer hiermit verbunden sind, richtet sich nach ihrem Jahresverbrauch. Die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber einzuhaltenden Preisobergrenzen hierfür sind in § 30 Abs. 1 und Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz geregelt.

Wenn Sie noch kein intelligentes Messsystem haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Leittechnik, MSB und Kommunikation
Telefon +49 7761 5502–244
msb@sws-energie.de

Der Arbeitspreis enthält die Kosten der Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Netzentgelte und die Belastungen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben und der Stromsteuer.

APbrutto ct/kWh = [(EPEXSpot/10) + Kosten Strombeschaffung + Umlagen, Netzentgelte & Steuern]

  1. Spotmarktpreis (mengengewichteter Durchschnittspreis des jeweiligen Liefermonats)
  2. Kosten Strombeschaffung
  3. Umlagen, Netzentgelte & Steuern