Aktuelle Informationen Ihrer Stadtwerke Bad Säckingen

Strom- und Gaspreisbremse sowie Erdgas-Wärme-Soforthilfe

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Kundeninformation

nach § 12 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Kundeninformation

nach § 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)

Kundeninformation

nach § 31 Abs. 2 Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG)

FAQ Strom

Mit der Strompreisbremse werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu. Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden haben, sind das 40 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Sollte ein Haushalt mehrere Netzabnahmestellen haben, werden diese separat betrachtet.
Man bekommt für 80 Prozent des (auf den Monat heruntergebrochenen/berechneten) Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 40 ct/kWh. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.
Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt 40 ct/kWh. Und wer weniger als 80 Prozent verbraucht, bekommt für jede eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen, aktuellen Tarif und der Strompreisbremse erstattet.
Vereinfachtes Beispiel zur Ermittlung der Entlastung: Kunde mit Arbeitspreis brutto von
bspw. 57,93 ct/kWh (Stand 01.03.2023) und aktueller Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 4.000 kWh:
Berechnung des Differenzbetrags
(Arbeitspreis – Referenzpreis): 57,93 ct/kWh – 40 ct/kWh = 17,93 ct/kWh
Berechnung des Entlastungskontingents: 80 % von 4.000 kWh = 3.200 kWh
Monatlicher Entlastungsanspruch: (17,93 ct x 3.200 kWh) : 11 = 52,16 €/Monat.
Der monatliche Abschlag würde im Beispiel um 52,16 € reduziert.

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine Vereinfachung dar, die Ihnen die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren, u. a. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer, berücksichtigt.

Der zugrundeliegende Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauch oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Die erste Berechnung der Strompreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.

Wenn Sie weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent Ihres bisherigen Stromverbrauches zu einem garantierten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde.

Sie müssen sich um nichts zu kümmern. Wir haben bereits die verminderten Preise bei Ihrer Abschlagsberechnung ab Februar 2023 berücksichtigt. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März.

Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der beim Strom unter 40 ct/kWh liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.

Wenn Sie 2023 den Stromversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei diesem Versorger am besten eine Rechnungskopie des Vorversorgers ein.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.

Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Strompreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit aktuellen Preisen berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich ein Spareffekt. Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Strom ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.
Sie wollen Energiesparen? Wir haben Ihnen ein paar Tipps für den Alltag auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt (https://sws-energie.de/index.php/strom/#spartipps)

FAQ Gas

Mit der Gaspreisbremse werden 80 Prozent des Jahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu. Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen kWh haben, sind das 12 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte darunter. Man bekommt für 80 Prozent des (auf den Monat heruntergebrochenen/berechneten)
Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen, aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 12 ct/kWh. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.
Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt 12 ct/kWh. Und wer weniger als 80 Prozent verbraucht, bekommt für jede eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen, aktuellen Tarif und der Gaspreisbremse erstattet.

Vereinfachtes Beispiel zur Ermittlung der Entlastung: Kunde mit Arbeitspreis brutto von bspw. 24,63 ct/kWh (Stand 01.03.2023) und Jahresverbrauchsprognose (Stand September 2022) von 50.000 kWh:
Berechnung des Differenzbetrags
(Arbeitspreis – Referenzpreis): 24,63 ct/kWh – 12 ct/kWh = 12,63 ct/kWh
Berechnung des Entlastungskontingents: 80 % von 50.000 kWh = 40.000 kWh
Monatlicher Entlastungsanspruch: (12,63 ct x 40.000 kWh): 11 = 459,27 €/Monat.
Der monatliche Abschlag würde im Beispiel um 459,27 € reduziert.

Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine Vereinfachung dar, die Ihnen die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren, u. a. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer, berücksichtigt.

Der zugrundeliegende Gasverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 (liegt dieser bspw. aufgrund eines Umzugs nicht vor, dann gilt die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers) oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Die erste Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.

Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde.

Sie müssen sich um nichts zu kümmern. Wir haben bereits die verminderten Preise bei Ihrer Abschlagsberechnung ab Februar 2023 berücksichtigt. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März

Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 12 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.

Ja. Wenn Sie 2023 den Gasversorger wechseln, müssen Sie sicherstellen, dass bei dem neuen Versorger der für die Entlastung zu berücksichtigende Verbrauch zugrunde gelegt werden kann. Hierfür reichen Sie bei diesem Versorger am besten eine Rechnungskopie des Vorversorgers ein.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.

Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Gaspreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit aktuellen Preisen berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Gas ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.

Sie wollen Energiesparen? Wir haben Ihnen ein paar Tipps für den Alltag auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt (https://sws-energie.de/index.php/gas/)

FAQ Wärme

Mit der Wärmepreisbremse werden 80 Prozent des Jahresverbrauches preislich gedeckelt, der im September 2022 prognostiziert wurde. Es geht hierbei nur um den Arbeitspreis. Der Grundpreis fällt nicht unter die Preisbremse und kommt daher hinzu.

Für alle Netzabnahmestellen, die maximal einen Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden haben, sind das 9,5 Cent brutto (das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der Regel fallen Privathaushalte
darunter.
Man bekommt für 80 Prozent des (auf den Monat heruntergebrochenen/berechneten) Vorjahresverbrauchs eine Gutschrift in Höhe der Differenz des tatsächlichen, aktuellen Arbeitspreises und des Referenzpreises von 9,5 ct/kWh. Jede weitere Kilowattstunde wird mit dem vollen, aktuellen Tarif berechnet.
Das heißt: Wer mehr als die 80 Prozent verbraucht, zahlt für jede weitere Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif. Hinzu kommt noch der monatliche Grundpreis. Wer genau 80 Prozent verbraucht, zahlt 9,5 ct/kWh. Und wer weniger als 80 Prozent verbraucht, bekommt für jede eingesparte Kilowattstunde den Differenzbetrag zwischen dem vollen, aktuellen Tarif und dem Referenzpreis erstattet.

Die erste Berechnung der Wärmepreisbremse erfolgt im März. Rückwirkend werden dann auch der Verbrauch des Januars und Februars 2023 berücksichtigt. Die Regelung gilt zunächst für das Jahr 2023. Die Regierung plant, sie bis einschließlich April 2024 zu verlängern.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März 2023.

Wenn Sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Wärme im Jahr verbrauchen, erhalten Sie 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Preis von 9,5 Cent pro Kilowattsunde.

Sie müssen nichts weiter tun. Wir senken Ihren monatlichen Abschlag für Wärme bereits ab dem ersten Abschlag um den entsprechenden Entlastungsbetrag.
Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März.

Der zugrundeliegende Wärmeverbrauch entspricht entweder dem durch den Wärmelieferanten prognostizierten Jahresverbrauch mit Stand September 2022 oder bei größeren Kunden dem tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2021.

Sie müssen sich um nichts zu kümmern. Wir haben bereits die verminderten Preise bei Ihrer Abschlagsberechnung ab Februar 2023 berücksichtigt. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir Sie rechtzeitig bis spätestens 1. März.

Wenn Sie einen Arbeitspreis vereinbart haben, der unter 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlen Sie für Ihren gesamten Verbrauch diesen vereinbarten Preis.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder an Ihre Hausverwaltung. In der Regel wird die Entlastung über Ihre Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.

Haushalte, die weniger als das 80-Prozent-Kontingent ausschöpfen, bekommen für jede eingesparte Kilowattstunde den vollen, aktuellen Tarif erstattet.

Eindeutig ja. Energiesparen ist weiterhin wichtig, weil „nur“ ein 80-prozentiger Anteil Ihres Verbrauches für die Wärmepreisbremse berücksichtigt wird. Für die verbleibenden 20 Prozent wird der Preis aus Ihrem Versorgungsvertrag berechnet. Je höher der Gesamtverbrauch ist, desto höher ist auch der Anteil, der mit aktuellen Preisen berechnet wird. Wenn Sie weniger als 80 Prozent verbrauchen, ergibt sich ein Spareffekt.
Kurzum: Jede eingesparte Kilowattstunde Gas ist bares Geld und trägt gleichzeitig zur Versorgungssicherheit bei.

Sie wollen Energiesparen? Wir haben Ihnen ein paar Tipps für den Alltag auf unserer
Homepage zur Verfügung gestellt (https://sws-energie.de/index.php/strom/#spartipps)