Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025
24 STUNDEN LIEFERANTENWECHSEL
Wichtige Änderungen ab dem 6. Juni 2025
24 STUNDEN LIEFERANTENWECHSEL
Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die den Wechsel des Stromversorgers innerhalb von einem Werktag ermöglicht – vorausgesetzt, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten lassen es zu.
Gasverträge sind davon nicht betroffen.
ACHTUNG: Keine rückwirkenden Strom-Umzüge mehr möglich
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ermöglicht es den Stromanbietern, den Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktages zu bearbeiten. Das bedeutet, dass die Belieferung durch den neuen Anbieter bereits 24 Stunden nach der Anmeldung starten kann. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde von der Bundesnetzagentur eingeführt. Die Neuregelung tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.
Bisher konnten Sie sich bis zu sechs Wochen rückwirkend für oder von einem Stromlieferanten abmelden/Umzug melden. Zukünftig kann der Wechsel nur noch zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Abmeldung erfolgen – eine rückwirkende Änderung wird nicht mehr akzeptiert.
Frühzeitig planen: Wenn Sie in Erwägung ziehen, den Anbieter zu wechseln oder einen Umzug anmelden wollen, sollten Sie dies möglichst frühzeitig angehen, um keine Fristen zu verpassen.
Keine rückwirkende Abmeldung: Ab 6. Juni 2025 sind Änderungen nur noch für den zukünftigen Zeitraum möglich.
Vertrag überprüfen: Wenn Sie einen Wechsel planen, schauen Sie sich am besten jetzt schon Ihre Kündigungsfristen an. Frühzeitig handeln: Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Wechsel brauchen, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit der Wechsel problemlos und rechtzeitig erfolgt.
Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist ab 6. Juni 2025 der zentrale Schlüssel für einen schnellen und reibungslosen Stromanbieterwechsel. Nur wenn Sie diese 11-stellige Kennung beim Vertragsabschluss angeben, kann der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel zuverlässig gestartet werden.
Beachten Sie, dass mit der neuen Gesetzgebung (Stichtag 6. Juni 2025) keine rückwirkenden Umzüge mehr bearbeitet werden können. Bitte planen Sie dies bei einem möglichen Umzug mit ein.
Keine Angst – Der Strom fließt trotzdem – wer zu spät dran ist, wird automatisch im Grundversorgungstarif beliefert.
Informieren Sie uns 10-14 Tage vor dem geplanten Umzug. Dies können Sie bequem im Kundenportal tun. Dabei geben Sie das Auszugsdatum und die Zählernummer der alten Wohnung an. Gleichzeitig tragen Sie die Adresse der neuen Wohnung und das Einzugsdatum ein.
Nach dem Umzug teilen Sie uns den Zählerstand der alten und neuen Wohnung mit.
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